Wer dich beleidigt, ist entweder mächtiger oder schwächer als du:
Ist er schwächer, dann schone ihn; ist er stärker, dann schone dich.
Dieser Aphorismus geht auf den Philosophen Seneca zurück, der von ca. 4 v. Chr. bis 65 nach Christus lebte. Obwohl der Sinnspruch damit rund 2000 Jahre alt ist, wirkt er heute passender denn je, angesichts einer wahren Flutung staatlicher Strafverfolgungsbehörden mit Meinungsdelikten.
Seneca ruft zur Gelassenheit auf: schone ihn beziehungsweise schone dich. Eine Gelassenheit, die man freilich bei einigen „Anzeige-Weltmeistern“ heute vergeblich sucht.
Ich erinnere mich noch sehr gut an ein Gespräch, welches ich 2016 als junger Anwalt auf den Fluren des Landgerichts Berlin während einer verhandlungspause mit einem Dolmetscher für Türkisch führte. Auf meine Frage, worauf sich seiner Meinung nach ein Strafverteidiger in der heutigen Zeit spezialisieren solle, antwortete der würdevolle ältere Herr ohne lange überlegen zu müssen: „Auf Meinungsdelikte“.
Auch heute noch, viele Jahre später, ist mir das Gespräch in guter Erinnerung. Die Weitsicht meines Gesprächspartners beeindruckt mich immer wieder - dachte ich doch damals, er beziehe sich auf die Situation in seinem Heimatland unter Präsident Erdogan. Weit gefehlt!
Heutzutage ist hier in Deutschland ein Großteil der Bevölkerung der Überzeugung, dass sie mit der Äußerung ihrer freien Meinung vorsichtig sein müssen. Dass die gefühlte Meinungsfreiheit damit auf dem tiefsten Stand seit den Fünfzigerjahren gefallen ist, liegt auch und gerade daran, dass Amtsgerichte teils drakonische Strafen in diesem Bereich verhängen und solche Delikte von den Staatsanwaltshaften, die allzugern über die so genannte „Arbeitsbelastung“ klagen, Meinungsdelikte mit einem Ehrgeiz verfolgen, den man an anderer Stelle vielfach vergebens sucht.
Dabei betont das Bundesverfassungsgericht immer wieder, dass der Staat auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten hat (so etwa in seiner Entscheidung vom 11. April 2024, Aktenzeichen 1 BvR 2290/23).
Unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit steht etwa auch die staatliche Machtkritik, bestätigt beispielsweise vom Kammergericht in einer von mir gewonnenen Revision, die schlussendlich zu einem rechtskräftigen Freispruch führte für die Äußerung „Fickt euch!“ im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle eines Attestes. Meine anwaltliche Tätigkeit zeigt mir immer wieder: oft müssen leider mehrere Instanzen durchlaufen werden, bis der Meinungsfreiheit Genüge getan wird – ein Weg, den ich gerne mit Ihnen gehe.
Sind natürliche Personen Adressat der Beleidigung, ist stets eine auf den Einzelfall bezogene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Adressaten der betreffenden Äußerungen durchzuführen. Um die Chancen eines anwaltlichen Vorgehens z. B. gegen einen Strafbefehl realistisch bewerten zu können, ist regelmäßig ein Gespräch mit einem erfahrenen Strafverteidiger das beste Mittel der Wahl.
Stefan Koslowski
Carthausplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +4915150740650
E-Mail: stefan@kanzlei-koslowski.de