Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen 

Beschuldigtenvernehmung erhalten?

 

NICHT HINGEHEN!

 

Dazu sind Sie nicht verpflichtet! Sprechen Sie stattdessen unbedingt mit einem 

Strafverteidiger Ihrer Wahl! 

Der erste Schritt wird stets sein, dass Ihr 

Strafverteidiger Akteneinsicht beantragt. Ohne Aktenkenntnis wäre es sprichwörtlich ein 

Himmelfahrtskommando, eine Einlassung zur Sache abzugeben. 

Ob und wann es ratsam ist, überhaupt eine 

Einlassung abzugeben, ist vom Einzelfall 

abhängig und kann erst nach genauer 

Aktenkenntnis entschieden werden.

 

Stefan Koslowski
Carthausplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland

Tel.: +4915150740650
E-Mail: stefan@kanzlei-koslowski.de

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