Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen
Beschuldigtenvernehmung erhalten?
NICHT HINGEHEN!
Dazu sind Sie nicht verpflichtet! Sprechen Sie stattdessen unbedingt mit einem
Strafverteidiger Ihrer Wahl!
Der erste Schritt wird stets sein, dass Ihr
Strafverteidiger Akteneinsicht beantragt. Ohne Aktenkenntnis wäre es sprichwörtlich ein
Himmelfahrtskommando, eine Einlassung zur Sache abzugeben.
Ob und wann es ratsam ist, überhaupt eine
Einlassung abzugeben, ist vom Einzelfall
abhängig und kann erst nach genauer
Aktenkenntnis entschieden werden.
Stefan Koslowski
Carthausplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +4915150740650
E-Mail: stefan@kanzlei-koslowski.de
